Was muss ich mitbringen?
Persönliche Voraussetzungen
- Du besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates.
- Du hast am Tag der Einstellung das 39. Lebensjahr noch nicht vollendet. Ausnahmen gibt es unter anderem bei anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichgestellten, Erziehungs- bzw. Pflegezeiten.
- Du lebst in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen. Dies bedeutet vorhandene finanzielle Verbindlichkeiten (Ratenzahlungen, Unterhaltsverpflichtungen, Rückzahlung von Krediten) werden laufend erfüllt. Ebenso müssen bis zum Zeitpunkt der Einstellung ggfs. vorhandene Insolvenzverfahren vollständig abgeschlossen sein, inklusive der sich anschließenden Wohlverhaltensphase.
Gesundheitliche Voraussetzungen
- Für eine Tätigkeit im Beamtenverhältnis gelten besondere Anforderungen an die gesundheitliche Eignung. Diese wird durch einen amtsärztlichen Dienst festgestellt. Deine zuständige Einstellungsbehörde wird während des Bewerbungsverfahrens diesbezüglich auf dich zukommen.
Bewerbungen von Personen mit einer Schwerbehinderung sind ausdrücklich erwünscht.
Schulische Voraussetzungen
- Du kannst das volle Fachabitur (schulischer und praktischer Teil) oder das Abitur vorweisen.
oder
- Du hast eine berufliche Aufstiegsfortbildung erfolgreich abgeschlossen oder konntest bereits Berufserfahrung sammeln? Auch hiermit könnte eine Bewerbung in Frage kommen.
Bewerbung mit Ausbildung und Berufserfahrung
Die Qualifikation nach BBHZVO ist unabhängig von der Schulbildung. Sie müssen allerdings eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen
§ 2 BBHZVO
- Du besitzt einen Meisterbrief im Handwerk, oder
- Du besitzt einen gleichwertigen Fortbildungsabschluss mit Prüfungsregelungen nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung, oder
- Du besitzt eine vergleichbare landesrechtlich geregelte Fortbildung für Berufe im Gesundheitswesen sowie der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe, oder
- Du besitzt den Abschluss einer Fachschule entsprechend der Rahmenvereinbarung über Fachschulen der Kultusministerkonferenz, oder
- Du besitzt einen Abschluss einer sonstigen gleichwertigen bundes- oder landesrechtlich geregelten Aufstiegsfortbildung.
§ 3 BBHZVO
- Du hast eine mindestens zweijährige Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf als Bürokauffrau/-mann (Kauffrau/-mann für Büromanagement), Verwaltungsfachangestellte(r) oder Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte(r) bzw. Rechtsanwaltsfachangestellte(r) absolviert und
- Du bist anschließend an die Ausbildung einer insgesamt mindestens dreijährigen Tätigkeit im erlernten oder in einem fachlich entsprechenden Beruf nachgegangen. Der Abschluss einer weiteren fachlich verwandten Berufsausbildung wird dabei als berufliche Tätigkeit angerechnet.
- Eine mindestens hälftige Teilzeitbeschäftigung ist als berufliche Tätigkeit mit dem entsprechenden Anteil anzurechnen.
§ 4 BBHZVO
- Du hast eine mindestens zweijährige Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolviert und
- Du bist anschließend an die Ausbildung einer insgesamt mindestens dreijährigen Tätigkeit in anderen Berufen nachgegangen. Dieser Tätigkeit gleichgestellt sind beispielsweise die hauptverantwortliche und selbständige Führung eines Familienhaushalts, die Erziehung eines minderjährigen Kindes oder die Pflege eines Angehörigen.
- Als berufliche Tätigkeit werden außerdem angerechnet: freiwilliger Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst, freiwilliges soziales Jahr, freiwilliges ökologisches Jahr, Tätigkeit als Entwicklungshelferin/Entwicklungshelfer im Sinne des Entwicklungshelfergesetzes und der Abschluss einer weiteren mindestens zweijährigen Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Sämtliche Beschäftigungsverhältnisse und Tätigkeiten müssen lückenlos durch Dich nachgewiesen werden.
- In den Fällen des § 4 BBHZVO muss zunächst eine Zugangsprüfung abgelegt werden. Diese Prüfung wird durch die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW (HSPV NRW) durchgeführt. Bewerbe Dich auf normalem Wege bei uns, die Prüfung wird dann im weiteren Verlauf des Auswahlverfahrens stattfinden.
Informationen zur Zugangsprüfung an der HSPV NRW finden Sie hier.
Ablauf des Bewerbungsverfahrens
Die Bewerbung erfolgt online über das Jobportal der Polizei NRW.
Neben den Daten, die du online eingibst, wirst du im Rahmen des Bewerbungsprozesses außerdem aufgefordert, uns eine Reihe an Dokumente über das Jobportal hochzuladen.
Wir benötigen folgende Dokumente:
- Geburts- oder Abstammungsurkunde (in Kopie)
- Personalausweis oder Reisepass (in Kopie)
- Schul- und evtl. Berufs- und Prüfungszeugnisse
- Falls du deine Hochschulreife im Ausland erworben hast, eine Bescheinigung der Zeugnisanerkennungsstelle der Bezirksregierung Düsseldorf über die Anerkennung
- Falls gegen dich ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig ist/war oder du bereits strafrechtlich verurteilt worden bist, das Aktenzeichen und die Anschrift der zuständigen Staatsanwaltschaft. Bitte beachte hier, dass auch eingestellte Verfahren angegeben werden müssen
Die Dokumente müssen erst hochgeladen werden, nachdem du explizit dazu aufgefordert wurdest.
Was passiert nach meiner Bewerbung?
Das Auswahlverfahren besteht aus einem schriftlichen Online-PC-Test und einem mündlichen Verfahrensteil. Bitte beachte, dass das Verfahren aufgrund der Tatsache, dass wir unsere Bewerberinnen und Bewerber nach der Bestenauslese auswählen, bis zum Frühjahr oder Sommer des Einstellungsjahres andauern kann.
- Das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten des Landes NRW (LAFP NRW) prüft im ersten Schritt deine eingehende Bewerbung auf Vollständigkeit der Unterlagen und das Erfüllen der Bewerbungsvoraussetzungen.
- Der Online-PC-Test beginnt direkt nach Bewerbungseingang und Prüfung deiner Voraussetzungen. Hierzu erhältst du eine entsprechende Einladungsmail an die von Dir in den Bewerbungsunterlagen genannte E-Mail-Adresse.
Achtung: Die Einladung erfolgt durch ein Fremdunternehmen im Auftrag der Polizei NRW. - Daraufhin erfolgt nach Reihenfolge der Testergebnisse des Online-PC-Tests eine Einladung der Bewerbenden zum mündlichen Verfahrensteil.
- Die Einladung zum mündlichen Verfahrensteil erfolgt im Normalfall durch eine wohnortnahe Behörde. Dies kann allerdings abweichen, wenn die Testkapazitäten in den Behörden erreicht sind. Die Einladung dazu erhältst du über das Bewerbungsportal und per E-Mail.
- Nun wird durch die Polizei NRW eine Rankingliste erstellt. Ab dem Frühjahr des Einstellungsjahres beginnt die Verteilung der Einstellungsbescheide.
Bitte hab diesbezüglich Geduld, solange du von uns noch keine Rückmeldung hast, befindest du dich im Auswahlverfahren. - Nach dem erfolgreichen Absolvieren des Auswahlverfahrens und einer vorbehaltlichen Einstellungszusage durch die Einstellungs- und Ausbildungsbehörde, wirst du dazu aufgefordert, eine amtsärztliche Untersuchung beim Gesundheitsamt durchzuführen. Das Gesundheitszeugnis, welches du nach der Untersuchung erhältst, sendest du bitte an deine zuständige Einstellungs- und Ausbildungsbehörde.