Studium: Sie haben die zweite juristische Staatsprüfung oder die zweite Prüfung (Staatsprüfung) für ein Amt der Laufbahngruppe II, Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes des allgemeinen Verwaltungsdienstes erfolgreich abgeschlossen.
Staatsangehörigkeit: Sie sind Deutscher im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes oder sind Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der EU.
Landesbeamtengesetz: Sie erfüllen die nach dem Landesbeamtengesetz NRW und anderen beamtenrechtlichen Vorschriften erforderlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis.
Alter: Sie haben zum Einstellungstermin das 40. Lebensjahr nicht vollendet (Ausnahmen gemäß § 14 (5) LBG NRW möglich).
Polizeidiensttauglichkeit: Sie sind mind. 163 cm groß (Ausnahmen möglich!) und reichen bis zum Einstellungstermin einen Nachweis über das Ablegen des Deutschen Sportabzeichens ein der mit Beginn des Bewerbungszeitraumes nicht älter als zwölf Monate alt ist.
Sprachkenntnisse: Sie haben einen Nachweis über Englischkenntnisse auf B1 Niveau oder über 6 Jahre Englischunterricht ab Sekundarstufe I.
Fahrerlaubnis: Sie besitzen die Fahrerlaubnis Klasse B für Fahrzeuge mit Schaltgetriebe.
Soft Skills: Sie besitzen ausgeprägte soziale Kompetenzen, überzeugende kommunikative Fähigkeiten, Stressstabilität, Flexibilität und hohe Eigenmotivation. Außerdem treten Sie für die freiheitlich demokratische Grundordnung ein.
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