
Was muss ich mitbringen?
Persönliche Voraussetzungen
- Du besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit oder der Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates
- Du hast am Tag der Einstellung das 39. Lebensjahr noch nicht vollendet (Ausnahmen möglich weitere Infos findest du hier)
- Du lebst in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen. Dies bedeutet vorhandene finanzielle Verbindlichkeiten (Ratenzahlungen, Unterhaltsverpflichtungen Rückzahlung von Krediten) werden laufend erfüllt. Ebenso müssen bis zum Zeitpunkt der Einstellung ggfs. vorhandene Insolvenzverfahren vollständig abgeschlossen sein, inklusive der sich anschließenden Wohlverhaltensphase
Gesundheitliche Voraussetzungen
- Für eine Tätigkeit im Beamtenverhältnis gelten besondere Anforderungen an die gesundheitliche Eignung. Diese wird durch einen amtsärztlichen Dienst festgestellt. Deine zuständige Einstellungsbehörde wird während des Bewerbungsverfahrens diesbezüglich auf dich zukommen.
Bewerbungen von Personen mit einer Schwerbehinderung sind ausdrücklich erwünscht.
Schulische Voraussetzungen
- Du kannst das volle Fachabitur (schulischer und praktischer Teil) oder das Abitur vorweisen
oder
- Du hast eine berufliche Aufstiegsfortbildung erfolgreich abgeschlossen oder konntest bereits Berufserfahrung sammeln? Auch hiermit könnte eine Bewerbung in Frage kommen
Ablauf des Bewerbungsverfahrens
Die Bewerbung erfolgt online, über das Bewerbungsportal der Polizei NRW. Neben den Daten, die du online eingibst, wirst du im Rahmen des Bewerbungsprozesses außerdem aufgefordert, uns eine Reihe an Dokumente zuzusenden (postalisch an: LAFP NRW, Dezernat 53, RIA, Weseler Straße 264, 48151 Münster).
Wir benötigen folgende Dokumente:
- Geburts- oder Abstammungsurkunde (in Kopie)
- Personalausweis oder Reisepass (in Kopie)
- Schul- und evtl. Berufs- und Prüfungszeugnisse, weitere Infos dazu findest du hier
- Falls du deine Hochschulreife im Ausland erworben hast, eine Bescheinigung der Zeugnisanerkennungsstelle der Bezirksregierung Düsseldorf über die Anerkennung.
- Falls gegen dich ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig ist/war oder du bereits strafrechtlich verurteilt worden bist, das Aktenzeichen und die Anschrift der zuständigen Staatsanwaltschaft. Bitte beachte hier, dass auch eingestellte Verfahren angegeben werden müssen
Was passiert nach meiner Bewerbung?
Das Auswahlverfahren besteht aus einem schriftlichen Online-PC-Test und einem mündlichen Verfahrensteil. Bitte beachte, dass das Verfahren aufgrund der Tatsache, dass wir unsere Bewerberinnen und Bewerber nach der Bestenauslese auswählen, bis zum Frühjahr oder Sommer des Einstellungsjahres andauern kann.
- Das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten des Landes NRW (LAFP NRW) prüft im ersten Schritt die eingehenden Bewerbungen auf Vollständigkeit der Unterlagen und das Erfüllen der Bewerbungsvoraussetzungen.
- Der Online-PC-Test beginnt direkt nach Bewerbungseingang und Prüfung deiner Voraussetzungen. Hierzu erhältst du eine entsprechende Einladungsmail an die von Dir in den Bewerbungsunterlagen genannte E-Mail Adresse.
Achtung: Die Einladung erfolgt durch ein Fremdunternehmen im Auftrag der Polizei NRW. - Daraufhin erfolgt nach Reihenfolge der Testergebnisse des Online-PC-Tests eine Einladung der Bewerbenden zum mündlichen Verfahrensteil.
- Die Einladung zum mündlichen Verfahrensteil erfolgt im Normalfall durch eine wohnortnahe Behörde. Dies kann allerdings abweichen, wenn die Testkapazitäten in den Behörden erreicht sind. Die Einladung dazu erhältst du über das Bewerbungsportal und per E-Mail.
- Nun wird durch die Polizei NRW eine Rankingliste erstellt. Ab dem Frühjahr des Einstellungsjahres beginnt die Verteilung der Einstellungsbescheide.
Bitte hab diesbezüglich Geduld – solange du von uns noch keine Rückmeldung hast, befindest Du dich im Auswahlverfahren. - Nach dem erfolgreichen Absolvieren des Auswahlverfahrens und einer vorbehaltlichen Einstellungszusage durch die Einstellungs- und Ausbildungsbehörde wirst du dazu aufgefordert, eine amtsärztliche Untersuchung beim Gesundheitsamt durchzuführen. Das Gesundheitszeugnis, welches Du nach der Untersuchung erhältst, sendest du bitte an deine zuständige Einstellungs- und Ausbildungsbehörde.